Bundesregierung fordert innovationsfreundliche KI-Verordnung mit Korrekturen

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Konkrete KI-Systeme mit allgemeinen Zwecken sollen klare Vorgaben erhalten, um Risikoabschätzung, Datenmanagement, Transparenz und andere wichtige Aspekte zu gewährleisten.

Regierung betont Bedeutung der Differenzierung in KI-Verordnung

Die Bundesregierung hat in einem Positionspapier gefordert, die Definitionen in der KI-Verordnung zu schärfen und differenzierter zu formulieren. Ziel ist es, eine Unterscheidung zwischen grundlegenden KI-Modellen, die mehr Entwicklungsfreiraum benötigen, und Systemen, die bereits für spezifische Anwendungen zur Verfügung stehen, vorzunehmen. Eine solche Differenzierung ermöglicht eine maßgeschneiderte Regulierung, die sowohl den spezifischen Anforderungen der verschiedenen KI-Modelle gerecht wird als auch Innovationen fördert.

Vielseitige KI-Systeme: Nutzerfreundliche Anwendungen ohne Fachkenntnisse

Im Rahmen der Verhandlungen über das Gesetz wird betont, dass Systeme mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten wie Sprach- oder Bilderkennung ein breites Spektrum an Aufgaben erfüllen können sollen. Diese „General Purpose AI“ ist in der Lage, Ergebnisse für verschiedene Anwendungsbereiche zu liefern. Beispiele für solche Dienste sind ChatGPT von OpenAI und Claude von Anthropic. Diese Dienste stehen bereits Nutzern zur Verfügung und können ohne spezifische Fachkenntnisse genutzt werden. Es gibt jedoch noch andere Modelle wie GPT von ChatGPT oder Luminous von Aleph Alpha, die sich derzeit in der Entwicklung befinden.

Schutz der Privatsphäre und des Urheberrechts bei KI-Systemen mit allgemeinen Anwendungsbereichen gewährleisten

Eine adäquate Regulierung konkreter KI-Systeme mit allgemeinen Zwecken erfordert klare Vorgaben. Diese Vorgaben sollten eine umfassende Risikoabschätzung, ein effizientes Datenmanagement und Transparenz umfassen. Es ist von großer Bedeutung, dass Informationen zur Datengrundlage und zum Training der Systeme veröffentlicht werden, um den Schutz der Privatsphäre und des Urheberrechts sicherzustellen. Zudem wäre es sinnvoll, Erläuterungen zur Funktionalität des KI-Modells, zum Energieverbrauch und den Treibhausgasemissionen sowie Kennzeichnungspflichten für Deepfakes mit Wasserzeichen einzuführen.

Ausnahme für Sicherheitsbehörden: KI-Vorgaben nicht verbindlich

Die geplanten Vorgaben zur Regelung der Künstlichen Intelligenz sehen vor, dass Sicherheitsbehörden von den Regelungen ausgenommen werden, was bedauerlich ist.

Bundesregierung setzt sich für ausgewogene KI-Regulierung ein, Risikoabschätzung im Fokus

Die Bundesregierung setzt sich für eine Regelung der Künstlichen Intelligenz ein, die sowohl Innovation fördert als auch klare Vorgaben für den Einsatz von KI-Modellen schafft. Dabei sollen grundlegende Modelle durch eine Selbstverpflichtung geregelt werden, während für konkrete Anwendungen detailliertere Regelungen notwendig sind.

Durch die geplanten Vorgaben soll ein angemessener Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz geschaffen werden, der sowohl den Schutz der Nutzer als auch die Entwicklung neuer Technologien unterstützt.

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