Sexuelle Handlungen im öffentlichen Raum sind strafbar, so sieht es StGB vor. Auch der Sex im Kino gehört dazu, auch wenn er der Menge an Vorkommnissen nach zu urteilen recht beliebt zu sein scheint.
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Sex im Kino: Manche lieben(s) öffentlich
Ist es der Reiz des Verbotenen, der Sex im Kino so attraktiv macht? Brauchen manche Menschen das Publikum, um erregt zu sein? Oder geht es einfach nur darum, möglichst viel Abwechslung in das Liebesspiel zu bringen? Die Gründe sind verschieden und Sex im Kino wird von vielen Menschen gemocht.
So wie das öffentliche Liebesspiel überhaupt, denn auch in Parks, im Auto oder im Badesee sind Menschen miteinander zugange und vergnügen sich vor den Augen anderer. Das Gesetz sieht das nicht ganz so einfach und stellt sexuelle Handlungen in einem öffentlichen Raum unter Strafe. Üblich ist das Verhängen einer Geldstrafe, doch sogar eine Freiheitsstrafe ist möglich.
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Geldstrafe, Freiheitsstrafe und peinliche Abmahnung
Umfragen haben ergeben, dass rund 60 Prozent aller Menschen schon einmal Sex im Freien hatten. Damit ist nicht gesagt, dass sie alle Sex im Kino hatten, doch vielleicht auf dem Balkon, im Garten, im Wald oder auf dem Parkplatz im Auto.
Der Sex im Wald scheint den Umfragen nach sogar besonders beliebt zu sein. Immerhin ist dies zwar ein öffentlicher Raum, dennoch ist eine gewisse Abgeschiedenheit garantiert. Der Jäger auf seinem Hochstand, der eventuell gerade Aussicht nach Wild gehalten hat, wird wissentlich als Zuschauer in Kauf genommen. Doch das Gesetz setzt die sexuellen Handlungen mit dem § 183a im Strafgesetzbuch unter Strafe.
Hier wird Sex im Kino bzw. generell im öffentlichen Raum als „öffentliches Ärgernis“ definiert. Eine genaue Definition der sexuellen Handlungen ist aber im StGB nicht enthalten. Wer jedoch von der Polizei erwischt wird oder wenn Anwohner eine Anzeige erstatten, kann Anklage erhoben werden. Die verhängten Geldstrafen können sogar mehrere Hundert oder Tausend Euro kosten, je nach Schwere des zu verhandelnden Falls. Eine Freiheitsstrafe wird normalerweise nicht verhängt, kann aber bei wiederholter Anzeige gegen eine Person oder in einem besonders schweren Fall der öffentlichen Belästigung ausgesprochen werden.
Konkret ist eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr möglich. Das StGB besagt dazu, dass jemand, der sexuelle Handlungen im öffentlichen Raum vornimmt und damit absichtlich und wissentlich ein Ärgernis erregt, mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe belegt werden kann. Diese darf bis zu einem Jahr ausgesprochen werden.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Das Gesetz ist durchaus Auslegungssache, wie Juristen wissen. Denn: Wer zwar Sex im Kino oder generell in der Öffentlichkeit hat, sich dabei aber nicht erwischen lässt, macht sich nicht strafbar. Das Besondere bei Sex im Freien: Nacktheit ist in Deutschland nicht generell verboten. Das heißt, dass diejenigen, die sich mit einem Handtuch oder mit einer Decke zudecken und den Beobachter nur erahnen lassen, was hier vor sich geht, nicht bestraft werden können.
Wichtig ist dabei natürlich das Ausmaß der Handlungen, die vorgenommen werden. Zwischen „erahnen“ und „wissen, ohne zu sehen“ liegen juristisch gesehen Welten! Übrigens: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wer also behauptet, von dem geltenden Gesetz in Deutschland nicht gewusst zu haben und beim Sex im Kino oder anderswo in der Öffentlichkeit erwischt wird, muss dennoch mit einer Strafe rechnen.
Sex an öffentlichen Orten: Das Verbot gilt überall!
Die Strafe für Sex in der Öffentlichkeit ist überall verschieden. Besonders schwer werden sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit in der Türkei bestraft. Hier drohen direkt zwei Monate Gefängnis, außerdem ein dickes Bußgeld. Auch Dänemark, Österreich und Griechenland warten direkt mit der Freiheitsstrafe auf. Gern wird in den beliebten Urlaubsländern Sex am Strand praktiziert und hier besteht die große Wahrscheinlichkeit, dass es jemand mitbekommt.
Sogar am Ballermann, wo es bekanntlich etwas lockerer zugeht, sollte Vorsicht walten gelassen werden. Bis zu 75.000 Euro wurden hier schon als Strafe verhängt! Noch härter trifft es Abenteuerlustige in Malaysia. Dort wird weniger Wert auf die Geldstrafe gelegt, als auf andere Strafen: Bis zu 20 Jahre geht’s in Haft, zudem wird die Prügelstrafe vollzogen.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen gibt es noch einige weitere Vorgaben zu bedenken. Wer beispielsweise Sex im Flugzeug hat, muss damit rechnen, dass die Fluggesellschaft den Anschluss- und Rückflug verweigert. Sie hat keine Beförderungspflicht!
Tipp: Wer meint, im Hotel sicher zu sein und sich voll und ganz sexuell ausleben zu können, irrt ebenfalls. Gewisse Geräusche sind in Ordnung, aber wenn eine extreme Ruhestörung vorliegt, kann der Hotelchef das Zimmer aufkündigen. Der Hotelgast, der eben noch so viel Spaß hatte, steht dann auf der Straße.
Sex im Kino: Vielleicht doch lieber nicht?
Auch wenn der Reiz des Verbotenen da ist, gibt es doch einige Dinge, die gegen Sex im Kino sprechen. Und diese sind nicht nur in den im StGB vorgesehenen Strafen begründet, sondern auch in durchaus praktischen Aspekten.
- Tipp Nr. 1:
Sex in der Öffentlichkeit ist dann illegal, wenn es jemand darauf anlegt, erwischt zu werden. Wer sich also mit seinem Auto im Wald versteckt und dort Sex hat, kann sich bei Erwischtwerden damit herausreden, dass man sich doch habe verstecken wollen. An Orten, an denen viele Menschen zugegen sind, sollten sich Sexhungrige daher lieber zurückhalten. - Tipp Nr. 2:
Die Geldstrafen werden in Tagessätzen verhängt. Das heißt, dass die Höhe der Strafe nicht pauschal benannt werden kann, sondern dass sie entsprechend dem eigenen Einkommen berechnet wird. Je mehr jemand verdient, desto mehr muss er oder sie auch zahlen, wenn das Gericht eine Geldstrafe verhängt.
Wichtige Tipps für Sex im Kino
Es soll unbedingt das Kino sein, in dem ein Pärchen Sex haben möchte? Dann gibt es einige Dinge zu bedenken, die von erfahrenen Paaren getestet und gern geteilt werden. Diese Tipps für den Sex in der Öffentlichkeit schützen aber dennoch nicht vor einer Strafe, denn wer erwischt wird, musss trotzdem mit einem Bußgeld oder Schlimmerem rechnen.
Hier die besten Tipps für das Schäferstündchen im Kino:
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Gut vorbereitet ins Kino gehen
Im Kino ist wenig Platz. Daher sollte auch kleidungstechnisch alles gut vorbereitet werden: Keine Gürtel, engen Hosen oder andere Kleidung, die zwar gut aussieht, im Ernstfall aber nur hinderlich ist.
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Letzte Reihe reservieren
In der letzten Reihe sitzt zumindest niemand mehr über dem Pärchen, das sich hier vergnügen möchte. Dass links und rechts daneben noch Menschen sitzen können, macht die Sache sicherlich schwieriger.
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Passenden Film aussuchen
Für mehr Spaß im Kino sollte ein Film gewählt werden, der nicht allzu gut besucht ist. Im besten Fall wird vorab nach der Reservierung geschaut, online sind die bereits belegten Plätze ersichtlich. So kann direkt die letzte Reihe gewählt werden und dort werden die Sitze reserviert, die möglichst weit weg von anderen Kinobesuchern liegen.
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An die Hygiene denken
Das Kino ist nicht dafür vorgesehen, dass hier jemand Sex hat. Neben den dafür unbequemen Sitzen stellt sich auch das Problem der ausreichenden Hygiene. Es ist daher besser, unbedingt vorab etwas mitzunehmen, das auf die Sitze gelegt werden kann. Damit sind gleich zwei Vorteile verbunden: Zum einen werden die Sitze nicht verschmutzt und die teils klebrige Sache kann einfach wieder eingerollt und mitgenommen werden. Zum anderen bietet ein untergelegtes Handtuch auch genügend Schutz vor möglichen Infektionen.
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Leise sein
Dass es beim Liebesspiel im Kino möglichst leise zugehen sollte, dürfte klar sein. Wer hier laute Töne von sich gibt, riskiert direkt das oben beschriebene Bußgeld. Daher gilt, dass die Vorstellung auf der Leinwand definitiv die lautere von beiden sein sollte.